Im Rahmen des Vermögensverfallsverfahrens entfernt der Vollstreckungsbeamte bewegliche Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Es spielt keine Rolle, wem diese Gegenstände rechtmäßig gehören – der Beamte muss nicht einmal die Eigentumsverhältnisse überprüfen. Es bleiben nur die Gegenstände unverändert, die eindeutig einem Dritten gehören. Der Vollstreckungsprozess läuft wie folgt ab: Welche Vermögenswerte können beschlagnahmt […]