Im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Website Creditreform.de in Deutschland 65,7 Tausend Fälle von Privatinsolvenzen registriert. Obwohl diese Zahl niedriger ist als in den Vorjahren, zeigt sie, dass jedes Jahr viele Bürger in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wenn Sie erwägen, eine Privatinsolvenz anzumelden, um Schulden loszuwerden, ist es wichtig zu verstehen, wie das geht.
Wer ist berechtigt, eine Privatinsolvenz anzumelden?
Dieses Verfahren steht nur Privatpersonen zur Verfügung, während Unternehmen auf andere Formen der Insolvenz zurückgreifen müssen. Egal ob Arbeitnehmer, Arbeitsloser oder Rentner – Sie haben das Recht, sich zu bewerben. Allerdings müssen Selbstständige einem anderen Prozess folgen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Bestätigung der Unmöglichkeit, Schulden derzeit oder in naher Zukunft zurückzuzahlen.
- Versuche, die Schulden außergerichtlich zu begleichen. Wenn Gläubiger den vorgeschlagenen Plan ablehnen, ist eine formelle Bestätigung des Scheiterns erforderlich.
Wo und wie bewerbe ich mich?
Der Antrag wird beim örtlichen Insolvenzgericht gestellt. Antragsformulare und erforderliche Unterlagen sind in der Regel auf der Website des Gerichts verfügbar oder können direkt beim Gericht angefordert werden.
Erforderliche Dokumente:
- Bewerberfragebogen.
- Hinweise auf einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch.
- Antrag auf Abtretung von Anspruchsrechten.
- Liste der Vermögenswerte und Schulden.
- Liste der Gläubiger.
Es ist wichtig, dass Sie alle Dokumente sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen, da sie für Ihren Fall von entscheidender Bedeutung sind. Bei Bedarf können Sie sich an einen Schuldnerberater wenden.