Im Rahmen des Vermögensverfallsverfahrens entfernt der Vollstreckungsbeamte bewegliche Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Es spielt keine Rolle, wem diese Gegenstände rechtmäßig gehören – der Beamte muss nicht einmal die Eigentumsverhältnisse überprüfen. Es bleiben nur die Gegenstände unverändert, die eindeutig einem Dritten gehören.
Der Vollstreckungsprozess läuft wie folgt ab:
- Der Gläubiger erhält eine gerichtliche Anordnung, beispielsweise ein Urteil gegen den Schuldner oder einen Gerichtsbeschluss.
- Sobald das Eigentum auf den Schuldner übergegangen ist und eine Kopie des Eigentums zusammen mit einem Vollstreckungsbescheid übermittelt wurde, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsbeamten einen Antrag auf Beschlagnahme des Vermögens stellen. Ein Einziehungsantrag kann separat oder zusammen mit einem Antrag auf Vermögensauskunft gestellt werden.
- Der Vollstreckungsbeamte besucht den Schuldner, inspiziert seine Wohnung und seine Räumlichkeiten und beschlagnahmt die Gegenstände. Mobile Gegenstände holt er sofort ab, schwere und sperrige Gegenstände werden markiert und später abtransportiert.
- Wenn der Schuldner den Zugang verweigert, kann der Vollstreckungsbeamte einen erzwungenen Zutritt und eine gerichtlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung verlangen.
- Beschlagnahmte Gegenstände werden versteigert und der Verkaufserlös an den Leihgeber überwiesen.
Typischerweise bringt das Verfahren zur Beschlagnahme von Eigentum keine nennenswerten Ergebnisse. Dies ist nur dann gerechtfertigt, wenn dem Gläubiger beispielsweise durch einen Finanzbericht bekannt ist, dass der Schuldner Vermögenswerte wie Autos, teure Haushaltsgeräte oder wertvolle Sammlungen beschlagnahmt hat.
Welche Vermögenswerte können beschlagnahmt werden?
Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehören unter anderem High-Tech-Kaffeemaschinen, hochwertige Unterhaltungselektronik, Autos (mit einigen Ausnahmen) und in gewissem Umfang auch Bargeld. Auch Fahrräder werden häufig beschlagnahmt, insbesondere wenn es sich um Premiummodelle oder Elektrofahrräder handelt.
Es lässt sich jedoch einfacher feststellen, welche beweglichen Vermögenswerte nicht der Pfändung unterliegen. Dies ist in Artikel 811 der Zivilprozessordnung aufgeführt.
Von der Beschlagnahme ausgenommen sind daher:
- Alle Gegenstände, die der Schuldner und seine Familie für einen bescheidenen Lebensstil benötigen, einschließlich Kleidung und Bettzeug
- Zubehör, Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank, Herd, einfacher Fernseher und Radio.
- Für die berufliche Tätigkeit und Aus- bzw. Fortbildung notwendige Gegenstände, wie z. B. Spezialkleidung, Werkzeug und ein Laptop für einen Grafikdesigner.
- Aus medizinischen Gründen notwendige Gegenstände wie Mobilitätshilfen, Prothesen, Brillen.
- Bargeld in Höhe von einem Fünftel des täglichen Abhebungslimits „für jeden Kalendertag vom Datum der Abhebung bis zum Ende des Monats, in dem die Abhebung angeordnet wurde“ und ein Zehntel dieses Betrags für jedes Familienmitglied.
- Haustiere, Futter für sie und Füllmaterial.
- Eheringe.
Die Rücknahme eines Fahrzeugs ist in der Regel zulässig, da sie nicht als Voraussetzung für einen bescheidenen Lebensstil angesehen wird. Allerdings kann der leitende Beamte die Beschlagnahme des Fahrzeugs unter zwei bestimmten Umständen vermeiden:
- Wenn das Auto vom Schuldner oder seinen Familienangehörigen beruflich benötigt wird, beispielsweise zur Nutzung in der Landwirtschaft. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen kann, braucht nicht unbedingt ein eigenes Auto.
- Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen können in ihrem täglichen Leben oft nicht auf ein Auto verzichten. Sie benötigen es, um Geschäfte zu besuchen oder zum Arzt zu gehen. In solchen Fällen unterliegen die Fahrzeuge keiner Beschlagnahme und können nicht vom leitenden Beamten beschlagnahmt werden.
Aufmerksamkeit! Allerdings können Vermögenswerte, die normalerweise nicht der Beschlagnahme unterliegen, im Rahmen eines Vermögensersatzverfahrens beschlagnahmt werden, wenn der Gläubiger durch einen Vollstreckungsbeamten eine Alternative bietet.
FAQ: Sachpfändung
Wie läuft das Verfahren zur Beschlagnahme von Eigentum ab?
Das Verfahren zur Vermögensbeschlagnahme, auch Sachbeschlagnahme genannt, wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Er besucht den Schuldner, holt die beschlagnahmten Gegenstände ab oder versieht sie mit seinem Sicherungsstempel, um sie später zu entfernen. Anschließend werden die Gegenstände versteigert. Der Verkaufserlös wird an den Kreditgeber überwiesen. Obwohl dieses Zwangsmittel nach wie vor gefragt ist, ist sein Einsatz selten, da beispielsweise Konto- und Lohnpfändungen häufiger zur vollständigen Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers führen.
Welche Gegenstände unterliegen der Beschlagnahme?
Zu den in der Wohnung befindlichen Gegenständen, die beschlagnahmt werden können, gehören auch bewegliche Vermögenswerte, die nicht zu den Grundbedürfnissen des einfachen Wohnens oder der Hausverwaltung gehören, wie zum Beispiel teure Unterhaltungselektronik oder Antiquitäten. Bei der Beschlagnahmung von Sachen können auch Fahrräder und Autos eingezogen werden. In diesem Abschnitt werden Gegenstände aufgeführt, die nicht beschlagnahmt werden können.
Kann der Vollzugsbeamte meinen Fernseher beschlagnahmen?
Ein einfacher Fernseher gehört in der Regel zur Grundausstattung eines sparsamen Lebensstils. Daher kann es nicht als wichtige Informationsquelle zurückgezogen werden.